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Antragsverfahren zur Kostenübernahme einer stationären Familienrehabilitation
Das nachfolgende Diagramm zeigt den allgemeinen Ablauf des Antragsverfahrens. In der Regel geht man über die Krankenkasse als Kostenträger, allerdings ist dieser Weg bei Privatversicherten nicht immer erfolgreich. Krankenkasse und Rentenversicherungsträger sind bei Kinderheil- behandlungen gleichrangig zuständig wobei der zuerst angegan- gene Kostenträger verpflichtet ist den Antrag zu bearbeiten. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte über die Kontakseite an uns.

Aktualisiert (Dienstag, den 24. November 2009 um 08:10 Uhr)




