Selbstauskunft Transparenz

Herzkranke Kinder Kohki e.V. ist ein gemeinnütziger, unabhängiger Verein. Für uns sind Transparenz, Glaubwürdigkeit und Integrität wichtige Bausteine unserer Glaubwürdigkeit.

Es ist die zentrale Aufgabe unseres Vereins Unterstützungsangebote ausschließlich im Interesse der Betroffenen aufzubauen und auszugestalten. Auch bei der Interessenvertretung geht es darum, ausschließlich die Interessen der Mitglieder zu verfolgen. Daher ist es eine wichtige Säule zur Wahrung von Neutralität und Unabhängigkeit, dass Selbsthilfeorganisationen Transparenz hinsichtlich der Zuwendungen von Wirtschaftsunternehmen gewährleisten.

Selbsthilfeorganisationen sind zur Durchführung ihrer Aufgaben auf finanzielle Unterstützung angewiesen. Es gibt begrenzte Mittel der öffentlichen Hand und der Sozialleistungsträger. Weitere Finanzquellen sind das Sponsoring von Wirtschaftsunternehmen und Spenden von Privatpersonen.

Herzkranke Kinder Kohki e.V. verpflichtet sich daher, die Leitsätze der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe einzuhalten. Sie regeln die Zusammenarbeit mit Personen des privaten und öffentlichen Rechts, Organisationen und Wirtschaftsunternehmen, insbesondere im Gesundheitswesen.

Leitsaetze BAG Selbsthilfe

Selbstauskunft 2024

Selbstauskunft 2023

Herzkranke Kinder Kohki e.V. lehnt jede Kooperation mit Wirtschaftsunternehmen und anderen leitsatzrelevanten Institutionen ab. Ergänzend weisen wir darauf hin, dass es in unserem Verein keine Unternehmen und Institutionen aus dem Bereich der Pharmazeutischen Industrie, Hilfsmittelhersteller und Leistungserbringer als Mitglieder gibt.

Die zentralen Inhalte der Leitsätze sind:

Kooperationen müssen mit den Zielen und Aufgaben der Selbsthilfeorganisationen im Einklang stehen.

Jede Kooperation ist transparent zu behandeln. Die Beendigung einer Kooperation darf zu keiner Zeit den Fortbestand der Vereinsarbeit bedrohen.

Nicht zulässig sind einseitige Darstellungen zugunsten eines bestimmten Unternehmens, einer Behandlungsform oder eines Produktes. Selbsthilfeorganisationen werben nicht für Produkte und empfehlen sie auch nicht.

Selbstverständlich können sie aber über die neuesten Entwicklungen und bestmöglichen Therapien mit ihren Vor- und Nachteilen informieren.

Vereinsinformationen und Werbung von Pharmafirmen, Hilfsmittelanbietern und anderen Branchen müssen eindeutig getrennt und als solche erkannt werden.

Bei Veranstaltungen und Publikationen, die mit finanzieller Unterstützung von Wirtschaftsunternehmen durchgeführt bzw. veröffentlicht werden, ist Neutralität und Unabhängigkeit geboten.

Der Abschluss eines Kooperationsvertrages ermöglicht es, klare verbindliche Absprachen zu regeln, womit auch Transparenz nach außen gegeben ist, z.B. bei der Frage: Wer darf den Namen / das Vereinslogo verwenden?

Transparenzerklärung Vorstandmitglieder

Transparenzerklärung Sigrid Schröder-Willner, 1. Vorsitzende

Transparenzerklärung Monika Hensel, 2. Vorsitzende

Transparenzerklärung Mandy Geierhos, Schatzmeisterin

Transparenzerklärung Daniela Altmann, Vorstand

Transparenzerklärung Pola Befard, Vorstand

Transparenzerklärung Stefanie Beinker, Vorstand

Transparenzerklärung Rosemarie Thomas, Vorstand

Transparenzerklärung Anke Mang, Ersatzvorstandsmitglied

Spenden und Zuschüsse

In den letzten Jahren wurde unsere Arbeit regelmäßig durch die „GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene“ im Rahmen des § 20h SGB V unterstützt.

Zur GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene gehören der

  • Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
  • der AOK-Bundesverband, GbR,
  • der BKK Dachverband e. V.,
  • der IKK e.V.,
  • die Knappschaft
  • die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

Für diese Unterstützung und die gute Zusammenarbeit
bedanken wir uns recht herzlich.

Selbsthilfeförderung durch die
„GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene“

2025  10.000 Euro Pauschalförderung
2024   6.000 Euro Pauschalförderung
2023   4.000 Euro Pauschalförderung

Keine Pauschalförderung vor 2023 beantragt.

Projektförderung nach § 20 SGB V

2025   3.009 Euro Pauschalförderung
2024   3.316 Euro Pauschalförderung
2023   1.955 Euro Pauschalförderung
2022      600 Euro Pauschalförderung
2021   4.300 Euro Pauschalförderung
2020   6.250 Euro Pauschalförderung